Rechtssicheres E-Mail Marketing – ernstzunehmende Gerichtsurteile

Die rechtlichen Grundlagen für E-Mail Marketing haben sich in den letzten Jahren eklatant verschärft. Im B2C geht ohne lückenlos nachweisbares Opt-in gar nichts und selbst im B2B wird es sehr schwer rechtlich immer sicher zu sein.

Eine von mir immer gern genutzte, da sehr aktuelle und informative Quelle rund um das E-Mail Marketing ist der Orange Marketing – E-Mail Marketing Blog. Dieser wies nun auf vier sehr ernstzunehmende Gerichtsurteile in Bezug auf die Rechtssicherheit und Haftung hin.

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OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten

(Urt. v. 24.11.2009 – Az.: I-20 U 137/09).

Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

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OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet persönlich für gekaufte E-Mail-Adressen

(Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und somit einen Wettbewerbsverstoß!)

Quelle: IT-RECHTSINFO.de

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AG Tempelhof-Kreuzberg: Selbst die versehentliche Zusendung von Spam ist nicht zu dulden

(Das Gericht sah hierin einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.)

Quelle: Rechtsanwalt Jan Waßerfall

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AG München: Einmaliger E-Mail Kontakt ist keine Einwilligung für E-Mail-Werbung

(Az.: 161 C 6412/09).

Quelle: IT-RECHTSINFO.de

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Unsere Empfehlung zur Lektüre dieser Urteile ist ganz klar. Bitte überprüfen Sie Ihr eigenes E-Mail Marketing auf Rechstsicherheit.

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